Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
kanded lab Werbeagentur | Version 2025
§ 1 Allgemeines
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen und Aufträge zwischen der
kanded lab Werbeagentur | Steven Heinsch, Louisenstraße 99, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe
(im Folgenden „Agentur“) und ihren Kunden („Kunde“).
Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Die jeweils gültigen AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte, ohne dass nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen werden muss.
(3) Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sie finden nur Anwendung, sofern die Agentur deren Geltung schriftlich zustimmt.
(4) Individuelle Absprachen haben Vorrang vor diesen AGB; hierfür ist eine schriftliche Bestätigung erforderlich.
(5) Die Agentur ist berechtigt, diese AGB aus sachlichen Gründen zu ändern. Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als genehmigt.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) „Auftrag“ ist die Beauftragung der Agentur zur Erstellung eines individuell entwickelten Servicekonzepts.
(2) Das „Servicekonzept“ umfasst u. a.:
Branding, Konzeption, Beratung, Designentwicklung (online/offline), Printmedien, digitale Anwendungen, Illustration, Foto/Film, Postproduktion, 3D-Design usw.
(3) „Drittunternehmen“ sind u. a. Designer, Entwickler, 3D-Artists, Druckereien, Hersteller, Werbetechniker, Kuriere.
(4) „Entwürfe“ sind Varianten, Studien, Skizzen, Vorabversionen und finale Artwork-Stufen, die zur Konzeptentwicklung erforderlich sind.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Diese AGB gelten für alle Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen der Agentur.
(2) Das Vertragsverhältnis bildet ein einheitliches Leistungsgefüge. Die Agentur erbringt ihre Leistungen fortlaufend und sukzessive.
(3) Termin- oder Deadline-Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt wurden.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Angebote gelten 14 Tage ab Erstellungsdatum. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme sowie die Zahlung einer Anzahlung von 50 % zustande.
(2) Eine Auftragsbestätigung ist nicht zwingend erforderlich; auch die Annahme der Leistungen gilt als Vertragsabschluss.
(3) Wiederkehrende Leistungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.
(4) Mündliche Absprachen müssen schriftlich bestätigt werden.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden / Verzögerungen
(1) Nach Annahme des Angebots erstellt die Agentur das Servicekonzept. Dabei besteht künstlerische und konzeptionelle Freiheit.
(2) Der Kunde stellt alle notwendigen Unterlagen, Daten und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
(3) Bei fehlender Mitwirkung trotz Fristsetzung kann die Agentur
– Leistungen aussetzen,
– vom Vertrag zurücktreten oder
– Vergütung verlangen (mindestens 2/3 des vereinbarten Pauschalpreises).
(4) Nach acht Wochen ohne Mitwirkung kann eine erneute Einarbeitung berechnet werden.
(5) Verzögerungen durch den Kunden verlängern vereinbarte Termine.
§ 6 Änderung oder Beendigung von Aufträgen
(1) Kündigt oder verändert der Kunde ein Projekt einseitig, ist die bis dahin erbrachte Leistung zu vergüten.
Die Agentur kann darüber hinaus entstandene Schäden ersetzt verlangen.
(2) Nachträgliche Änderungswünsche werden separat berechnet.
(3) Kündigt der Kunde, schuldet er die vereinbarte Vergütung gemäß § 648 BGB abzüglich ersparter Aufwendungen.
§ 7 Vergütung / Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus Angebot/Vertrag.
Nicht vorhersehbare Zusatzleistungen werden nach Aufwand berechnet.
(2) Eine Preisliste kann Bestandteil der Vergütungsgrundlage sein.
(3) Bei Auftragserteilung sind 50 % Anzahlung fällig; der Rest nach Lieferung.
(4) Bei Zahlungsverzug kann die Agentur Leistungen aussetzen.
(5) Bild-, Lizenz- oder Rechtekosten sowie Nutzungsgebühren werden separat berechnet.
(6) Subjektive Unzufriedenheit berechtigt nicht zur Kürzung der Vergütung.
(7) Drittleistungen werden mit 13 % Handling-Fee berechnet.
§ 8 Urheberrecht / Nutzungsrechte / Working Files
(1) Alle Entwürfe sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Bezahlung.
(3) Veränderungen, Weiterentwicklungen oder Nachahmungen sind ohne schriftliche Zustimmung untersagt.
(4) Der Kunde garantiert, dass er alle Rechte an gelieferten Materialien besitzt und stellt die Agentur von Drittansprüchen frei.
(5) Die Agentur entwickelt Arbeiten eigenständig; eine rechtliche Prüfung erfolgt nicht.
(6) Die Agentur kann freie Nutzungsrechte einräumen; deren Umfang wird im Einzelfall geregelt.
(7) Die Agentur unterstützt den Kunden auf Wunsch bei Schutzrechtsanmeldungen.
(8) Eigentumsrechte bleiben bis vollständiger Bezahlung bei der Agentur.
(9) Einsatz von Software & KI-gestützten Tools
Die Agentur ist berechtigt, Software und KI-Tools wie Adobe Creative Cloud, Figma, OpenAI, Midjourney u. a. im Produktionsprozess einzusetzen.
(10) Keine Gewähr für Rechtefreiheit bei KI-Ausgaben
KI-Outputs können nicht exklusiv oder urheberrechtsfrei sein.
Der Kunde trägt die rechtliche Prüfungspflicht und stellt die Agentur frei, sofern kein Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(11) Kein Anspruch auf offene Dateien / Rohdaten
Open Files (z. B. .PSD, .AI, Figma-Quellen, Rohdaten, AI-Projektdateien) gehören nicht zum Lieferumfang.
Ausgabe nur gegen gesonderte Vereinbarung und Vergütung.
§ 9 Digitale Anwendungen (Websites, Plattformen, Tracking)
(1) Digitale Anwendungen umfassen Websites, Landingpages, Shops, Newsletter, Online-Formulare, Plattformen, Apps usw.
(2) Abweichungen vom Design aufgrund technischer Voraussetzungen sind möglich.
(3) Programmierung erfolgt durch die Agentur oder durch beauftragte Dritte.
(4) Die Agentur kann im Impressum als Ersteller genannt werden.
(5) Hosting erfolgt i. d. R. beim jeweiligen Anbieter (z. B. Hetzner, Framer).
Zugänge werden nicht automatisch herausgegeben.
(6) Keine Haftung für fehlerhafte Darstellung auf veralteten Systemen.
(7) Keine Haftung für externe Softwarefehler, Systemupdates oder API-Änderungen.
(8) Nutzung externer Infrastruktur
Die Agentur nutzt Systeme wie Hetzner, Framer, Google Workspace.
Für deren Funktion, Verfügbarkeit oder Leistungsumfang übernimmt sie keine Haftung.
(9) Datenverlust & Systemausfälle
Datenverlust oder Ausfälle aufgrund von Drittanbietern liegen nicht im Verantwortungsbereich der Agentur.
(10) Backups & Exporte
Backups sind Kundensache, sofern nicht vertraglich anders vereinbart.
(11) Interne Tools
Die Agentur nutzt Moco, Close CRM, ClickUp, Google Workspace etc. für interne Prozesse.
Diese Systeme sind kein Vertragsbestandteil und können nicht einklagbar gemacht werden.
(12) SEO und SEA sind nicht Bestandteil eines Website-Auftrags und müssen separat beauftragt werden.
§ 10 Auftragserfüllung / Abnahme
(1) Leistungen gelten als abgenommen, wenn innerhalb von 7 Tagen keine Beanstandung erfolgt.
(2) Gewährleistungsansprüche bestehen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften; Verjährung 12 Monate.
(3) Eigenmächtige Änderungen durch den Kunden schließen Gewährleistungsansprüche aus.
§ 11 Haftung
(1) Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Ansprüche verjähren nach 12 Monaten.
(3) Plattformbetreiber
Die Agentur haftet nicht für:
– Kontosperrungen, Werbeanzeigenablehnungen, Richtlinienänderungen
– Algorithmusänderungen (Meta, Google, TikTok etc.)
– Performanceverluste durch Plattformänderungen
(4) Tracking / Analytics / Messwertabweichungen (NEU 2025)
Die Agentur haftet nicht für unvollständige, blockierte oder fehlerhafte Trackingdaten (z. B. GA4, Tag Manager, Server-Side Tracking, Pixel).
§ 12 Vertraulichkeit
Gegenseitige Vertraulichkeit wird gewahrt; auch gegenüber Dritten ist Verschwiegenheit sicherzustellen.
§ 13 Datenschutz
(1) Die Agentur verarbeitet Daten gemäß DSGVO.
(2) Cloud-Verarbeitung
Die Agentur nutzt Cloud-Systeme (Google Workspace).
Sie haftet nicht für datenschutzrechtliche Verstöße Dritter, sofern Sorgfaltspflichten eingehalten wurden.
(3) Auftragsverarbeitung
Bei personenbezogener Datenverarbeitung wird ein AVV nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
Dieser hat Vorrang gegenüber den AGB.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen bedürfen der Schriftform.
(2) Gerichtsstand ist Bad Homburg v. d. Höhe.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die ungültige Klausel wird durch eine wirtschaftlich gleichwertige ersetzt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
kanded lab Werbeagentur | Version 2025
§ 1 Allgemeines
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen und Aufträge zwischen der
kanded lab Werbeagentur | Steven Heinsch, Louisenstraße 99, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe
(im Folgenden „Agentur“) und ihren Kunden („Kunde“).
Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Die jeweils gültigen AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte, ohne dass nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen werden muss.
(3) Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sie finden nur Anwendung, sofern die Agentur deren Geltung schriftlich zustimmt.
(4) Individuelle Absprachen haben Vorrang vor diesen AGB; hierfür ist eine schriftliche Bestätigung erforderlich.
(5) Die Agentur ist berechtigt, diese AGB aus sachlichen Gründen zu ändern. Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als genehmigt.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) „Auftrag“ ist die Beauftragung der Agentur zur Erstellung eines individuell entwickelten Servicekonzepts.
(2) Das „Servicekonzept“ umfasst u. a.:
Branding, Konzeption, Beratung, Designentwicklung (online/offline), Printmedien, digitale Anwendungen, Illustration, Foto/Film, Postproduktion, 3D-Design usw.
(3) „Drittunternehmen“ sind u. a. Designer, Entwickler, 3D-Artists, Druckereien, Hersteller, Werbetechniker, Kuriere.
(4) „Entwürfe“ sind Varianten, Studien, Skizzen, Vorabversionen und finale Artwork-Stufen, die zur Konzeptentwicklung erforderlich sind.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Diese AGB gelten für alle Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen der Agentur.
(2) Das Vertragsverhältnis bildet ein einheitliches Leistungsgefüge. Die Agentur erbringt ihre Leistungen fortlaufend und sukzessive.
(3) Termin- oder Deadline-Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt wurden.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Angebote gelten 14 Tage ab Erstellungsdatum. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme sowie die Zahlung einer Anzahlung von 50 % zustande.
(2) Eine Auftragsbestätigung ist nicht zwingend erforderlich; auch die Annahme der Leistungen gilt als Vertragsabschluss.
(3) Wiederkehrende Leistungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.
(4) Mündliche Absprachen müssen schriftlich bestätigt werden.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden / Verzögerungen
(1) Nach Annahme des Angebots erstellt die Agentur das Servicekonzept. Dabei besteht künstlerische und konzeptionelle Freiheit.
(2) Der Kunde stellt alle notwendigen Unterlagen, Daten und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
(3) Bei fehlender Mitwirkung trotz Fristsetzung kann die Agentur
– Leistungen aussetzen,
– vom Vertrag zurücktreten oder
– Vergütung verlangen (mindestens 2/3 des vereinbarten Pauschalpreises).
(4) Nach acht Wochen ohne Mitwirkung kann eine erneute Einarbeitung berechnet werden.
(5) Verzögerungen durch den Kunden verlängern vereinbarte Termine.
§ 6 Änderung oder Beendigung von Aufträgen
(1) Kündigt oder verändert der Kunde ein Projekt einseitig, ist die bis dahin erbrachte Leistung zu vergüten.
Die Agentur kann darüber hinaus entstandene Schäden ersetzt verlangen.
(2) Nachträgliche Änderungswünsche werden separat berechnet.
(3) Kündigt der Kunde, schuldet er die vereinbarte Vergütung gemäß § 648 BGB abzüglich ersparter Aufwendungen.
§ 7 Vergütung / Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus Angebot/Vertrag.
Nicht vorhersehbare Zusatzleistungen werden nach Aufwand berechnet.
(2) Eine Preisliste kann Bestandteil der Vergütungsgrundlage sein.
(3) Bei Auftragserteilung sind 50 % Anzahlung fällig; der Rest nach Lieferung.
(4) Bei Zahlungsverzug kann die Agentur Leistungen aussetzen.
(5) Bild-, Lizenz- oder Rechtekosten sowie Nutzungsgebühren werden separat berechnet.
(6) Subjektive Unzufriedenheit berechtigt nicht zur Kürzung der Vergütung.
(7) Drittleistungen werden mit 13 % Handling-Fee berechnet.
§ 8 Urheberrecht / Nutzungsrechte / Working Files
(1) Alle Entwürfe sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Bezahlung.
(3) Veränderungen, Weiterentwicklungen oder Nachahmungen sind ohne schriftliche Zustimmung untersagt.
(4) Der Kunde garantiert, dass er alle Rechte an gelieferten Materialien besitzt und stellt die Agentur von Drittansprüchen frei.
(5) Die Agentur entwickelt Arbeiten eigenständig; eine rechtliche Prüfung erfolgt nicht.
(6) Die Agentur kann freie Nutzungsrechte einräumen; deren Umfang wird im Einzelfall geregelt.
(7) Die Agentur unterstützt den Kunden auf Wunsch bei Schutzrechtsanmeldungen.
(8) Eigentumsrechte bleiben bis vollständiger Bezahlung bei der Agentur.
(9) Einsatz von Software & KI-gestützten Tools
Die Agentur ist berechtigt, Software und KI-Tools wie Adobe Creative Cloud, Figma, OpenAI, Midjourney u. a. im Produktionsprozess einzusetzen.
(10) Keine Gewähr für Rechtefreiheit bei KI-Ausgaben
KI-Outputs können nicht exklusiv oder urheberrechtsfrei sein.
Der Kunde trägt die rechtliche Prüfungspflicht und stellt die Agentur frei, sofern kein Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(11) Kein Anspruch auf offene Dateien / Rohdaten
Open Files (z. B. .PSD, .AI, Figma-Quellen, Rohdaten, AI-Projektdateien) gehören nicht zum Lieferumfang.
Ausgabe nur gegen gesonderte Vereinbarung und Vergütung.
§ 9 Digitale Anwendungen (Websites, Plattformen, Tracking)
(1) Digitale Anwendungen umfassen Websites, Landingpages, Shops, Newsletter, Online-Formulare, Plattformen, Apps usw.
(2) Abweichungen vom Design aufgrund technischer Voraussetzungen sind möglich.
(3) Programmierung erfolgt durch die Agentur oder durch beauftragte Dritte.
(4) Die Agentur kann im Impressum als Ersteller genannt werden.
(5) Hosting erfolgt i. d. R. beim jeweiligen Anbieter (z. B. Hetzner, Framer).
Zugänge werden nicht automatisch herausgegeben.
(6) Keine Haftung für fehlerhafte Darstellung auf veralteten Systemen.
(7) Keine Haftung für externe Softwarefehler, Systemupdates oder API-Änderungen.
(8) Nutzung externer Infrastruktur
Die Agentur nutzt Systeme wie Hetzner, Framer, Google Workspace.
Für deren Funktion, Verfügbarkeit oder Leistungsumfang übernimmt sie keine Haftung.
(9) Datenverlust & Systemausfälle
Datenverlust oder Ausfälle aufgrund von Drittanbietern liegen nicht im Verantwortungsbereich der Agentur.
(10) Backups & Exporte
Backups sind Kundensache, sofern nicht vertraglich anders vereinbart.
(11) Interne Tools
Die Agentur nutzt Moco, Close CRM, ClickUp, Google Workspace etc. für interne Prozesse.
Diese Systeme sind kein Vertragsbestandteil und können nicht einklagbar gemacht werden.
(12) SEO und SEA sind nicht Bestandteil eines Website-Auftrags und müssen separat beauftragt werden.
§ 10 Auftragserfüllung / Abnahme
(1) Leistungen gelten als abgenommen, wenn innerhalb von 7 Tagen keine Beanstandung erfolgt.
(2) Gewährleistungsansprüche bestehen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften; Verjährung 12 Monate.
(3) Eigenmächtige Änderungen durch den Kunden schließen Gewährleistungsansprüche aus.
§ 11 Haftung
(1) Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Ansprüche verjähren nach 12 Monaten.
(3) Plattformbetreiber
Die Agentur haftet nicht für:
– Kontosperrungen, Werbeanzeigenablehnungen, Richtlinienänderungen
– Algorithmusänderungen (Meta, Google, TikTok etc.)
– Performanceverluste durch Plattformänderungen
(4) Tracking / Analytics / Messwertabweichungen (NEU 2025)
Die Agentur haftet nicht für unvollständige, blockierte oder fehlerhafte Trackingdaten (z. B. GA4, Tag Manager, Server-Side Tracking, Pixel).
§ 12 Vertraulichkeit
Gegenseitige Vertraulichkeit wird gewahrt; auch gegenüber Dritten ist Verschwiegenheit sicherzustellen.
§ 13 Datenschutz
(1) Die Agentur verarbeitet Daten gemäß DSGVO.
(2) Cloud-Verarbeitung
Die Agentur nutzt Cloud-Systeme (Google Workspace).
Sie haftet nicht für datenschutzrechtliche Verstöße Dritter, sofern Sorgfaltspflichten eingehalten wurden.
(3) Auftragsverarbeitung
Bei personenbezogener Datenverarbeitung wird ein AVV nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
Dieser hat Vorrang gegenüber den AGB.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen bedürfen der Schriftform.
(2) Gerichtsstand ist Bad Homburg v. d. Höhe.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die ungültige Klausel wird durch eine wirtschaftlich gleichwertige ersetzt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
kanded lab Werbeagentur | Version 2025
§ 1 Allgemeines
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen und Aufträge zwischen der
kanded lab Werbeagentur | Steven Heinsch, Louisenstraße 99, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe
(im Folgenden „Agentur“) und ihren Kunden („Kunde“).
Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Die jeweils gültigen AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte, ohne dass nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen werden muss.
(3) Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sie finden nur Anwendung, sofern die Agentur deren Geltung schriftlich zustimmt.
(4) Individuelle Absprachen haben Vorrang vor diesen AGB; hierfür ist eine schriftliche Bestätigung erforderlich.
(5) Die Agentur ist berechtigt, diese AGB aus sachlichen Gründen zu ändern. Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als genehmigt.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) „Auftrag“ ist die Beauftragung der Agentur zur Erstellung eines individuell entwickelten Servicekonzepts.
(2) Das „Servicekonzept“ umfasst u. a.:
Branding, Konzeption, Beratung, Designentwicklung (online/offline), Printmedien, digitale Anwendungen, Illustration, Foto/Film, Postproduktion, 3D-Design usw.
(3) „Drittunternehmen“ sind u. a. Designer, Entwickler, 3D-Artists, Druckereien, Hersteller, Werbetechniker, Kuriere.
(4) „Entwürfe“ sind Varianten, Studien, Skizzen, Vorabversionen und finale Artwork-Stufen, die zur Konzeptentwicklung erforderlich sind.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Diese AGB gelten für alle Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen der Agentur.
(2) Das Vertragsverhältnis bildet ein einheitliches Leistungsgefüge. Die Agentur erbringt ihre Leistungen fortlaufend und sukzessive.
(3) Termin- oder Deadline-Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt wurden.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Angebote gelten 14 Tage ab Erstellungsdatum. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme sowie die Zahlung einer Anzahlung von 50 % zustande.
(2) Eine Auftragsbestätigung ist nicht zwingend erforderlich; auch die Annahme der Leistungen gilt als Vertragsabschluss.
(3) Wiederkehrende Leistungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.
(4) Mündliche Absprachen müssen schriftlich bestätigt werden.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden / Verzögerungen
(1) Nach Annahme des Angebots erstellt die Agentur das Servicekonzept. Dabei besteht künstlerische und konzeptionelle Freiheit.
(2) Der Kunde stellt alle notwendigen Unterlagen, Daten und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
(3) Bei fehlender Mitwirkung trotz Fristsetzung kann die Agentur
– Leistungen aussetzen,
– vom Vertrag zurücktreten oder
– Vergütung verlangen (mindestens 2/3 des vereinbarten Pauschalpreises).
(4) Nach acht Wochen ohne Mitwirkung kann eine erneute Einarbeitung berechnet werden.
(5) Verzögerungen durch den Kunden verlängern vereinbarte Termine.
§ 6 Änderung oder Beendigung von Aufträgen
(1) Kündigt oder verändert der Kunde ein Projekt einseitig, ist die bis dahin erbrachte Leistung zu vergüten.
Die Agentur kann darüber hinaus entstandene Schäden ersetzt verlangen.
(2) Nachträgliche Änderungswünsche werden separat berechnet.
(3) Kündigt der Kunde, schuldet er die vereinbarte Vergütung gemäß § 648 BGB abzüglich ersparter Aufwendungen.
§ 7 Vergütung / Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus Angebot/Vertrag.
Nicht vorhersehbare Zusatzleistungen werden nach Aufwand berechnet.
(2) Eine Preisliste kann Bestandteil der Vergütungsgrundlage sein.
(3) Bei Auftragserteilung sind 50 % Anzahlung fällig; der Rest nach Lieferung.
(4) Bei Zahlungsverzug kann die Agentur Leistungen aussetzen.
(5) Bild-, Lizenz- oder Rechtekosten sowie Nutzungsgebühren werden separat berechnet.
(6) Subjektive Unzufriedenheit berechtigt nicht zur Kürzung der Vergütung.
(7) Drittleistungen werden mit 13 % Handling-Fee berechnet.
§ 8 Urheberrecht / Nutzungsrechte / Working Files
(1) Alle Entwürfe sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Bezahlung.
(3) Veränderungen, Weiterentwicklungen oder Nachahmungen sind ohne schriftliche Zustimmung untersagt.
(4) Der Kunde garantiert, dass er alle Rechte an gelieferten Materialien besitzt und stellt die Agentur von Drittansprüchen frei.
(5) Die Agentur entwickelt Arbeiten eigenständig; eine rechtliche Prüfung erfolgt nicht.
(6) Die Agentur kann freie Nutzungsrechte einräumen; deren Umfang wird im Einzelfall geregelt.
(7) Die Agentur unterstützt den Kunden auf Wunsch bei Schutzrechtsanmeldungen.
(8) Eigentumsrechte bleiben bis vollständiger Bezahlung bei der Agentur.
(9) Einsatz von Software & KI-gestützten Tools
Die Agentur ist berechtigt, Software und KI-Tools wie Adobe Creative Cloud, Figma, OpenAI, Midjourney u. a. im Produktionsprozess einzusetzen.
(10) Keine Gewähr für Rechtefreiheit bei KI-Ausgaben
KI-Outputs können nicht exklusiv oder urheberrechtsfrei sein.
Der Kunde trägt die rechtliche Prüfungspflicht und stellt die Agentur frei, sofern kein Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(11) Kein Anspruch auf offene Dateien / Rohdaten
Open Files (z. B. .PSD, .AI, Figma-Quellen, Rohdaten, AI-Projektdateien) gehören nicht zum Lieferumfang.
Ausgabe nur gegen gesonderte Vereinbarung und Vergütung.
§ 9 Digitale Anwendungen (Websites, Plattformen, Tracking)
(1) Digitale Anwendungen umfassen Websites, Landingpages, Shops, Newsletter, Online-Formulare, Plattformen, Apps usw.
(2) Abweichungen vom Design aufgrund technischer Voraussetzungen sind möglich.
(3) Programmierung erfolgt durch die Agentur oder durch beauftragte Dritte.
(4) Die Agentur kann im Impressum als Ersteller genannt werden.
(5) Hosting erfolgt i. d. R. beim jeweiligen Anbieter (z. B. Hetzner, Framer).
Zugänge werden nicht automatisch herausgegeben.
(6) Keine Haftung für fehlerhafte Darstellung auf veralteten Systemen.
(7) Keine Haftung für externe Softwarefehler, Systemupdates oder API-Änderungen.
(8) Nutzung externer Infrastruktur
Die Agentur nutzt Systeme wie Hetzner, Framer, Google Workspace.
Für deren Funktion, Verfügbarkeit oder Leistungsumfang übernimmt sie keine Haftung.
(9) Datenverlust & Systemausfälle
Datenverlust oder Ausfälle aufgrund von Drittanbietern liegen nicht im Verantwortungsbereich der Agentur.
(10) Backups & Exporte
Backups sind Kundensache, sofern nicht vertraglich anders vereinbart.
(11) Interne Tools
Die Agentur nutzt Moco, Close CRM, ClickUp, Google Workspace etc. für interne Prozesse.
Diese Systeme sind kein Vertragsbestandteil und können nicht einklagbar gemacht werden.
(12) SEO und SEA sind nicht Bestandteil eines Website-Auftrags und müssen separat beauftragt werden.
§ 10 Auftragserfüllung / Abnahme
(1) Leistungen gelten als abgenommen, wenn innerhalb von 7 Tagen keine Beanstandung erfolgt.
(2) Gewährleistungsansprüche bestehen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften; Verjährung 12 Monate.
(3) Eigenmächtige Änderungen durch den Kunden schließen Gewährleistungsansprüche aus.
§ 11 Haftung
(1) Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Ansprüche verjähren nach 12 Monaten.
(3) Plattformbetreiber
Die Agentur haftet nicht für:
– Kontosperrungen, Werbeanzeigenablehnungen, Richtlinienänderungen
– Algorithmusänderungen (Meta, Google, TikTok etc.)
– Performanceverluste durch Plattformänderungen
(4) Tracking / Analytics / Messwertabweichungen (NEU 2025)
Die Agentur haftet nicht für unvollständige, blockierte oder fehlerhafte Trackingdaten (z. B. GA4, Tag Manager, Server-Side Tracking, Pixel).
§ 12 Vertraulichkeit
Gegenseitige Vertraulichkeit wird gewahrt; auch gegenüber Dritten ist Verschwiegenheit sicherzustellen.
§ 13 Datenschutz
(1) Die Agentur verarbeitet Daten gemäß DSGVO.
(2) Cloud-Verarbeitung
Die Agentur nutzt Cloud-Systeme (Google Workspace).
Sie haftet nicht für datenschutzrechtliche Verstöße Dritter, sofern Sorgfaltspflichten eingehalten wurden.
(3) Auftragsverarbeitung
Bei personenbezogener Datenverarbeitung wird ein AVV nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
Dieser hat Vorrang gegenüber den AGB.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen bedürfen der Schriftform.
(2) Gerichtsstand ist Bad Homburg v. d. Höhe.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die ungültige Klausel wird durch eine wirtschaftlich gleichwertige ersetzt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
kanded lab Werbeagentur | Version 2025
§ 1 Allgemeines
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen und Aufträge zwischen der
kanded lab Werbeagentur | Steven Heinsch, Louisenstraße 99, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe
(im Folgenden „Agentur“) und ihren Kunden („Kunde“).
Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Die jeweils gültigen AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte, ohne dass nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen werden muss.
(3) Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sie finden nur Anwendung, sofern die Agentur deren Geltung schriftlich zustimmt.
(4) Individuelle Absprachen haben Vorrang vor diesen AGB; hierfür ist eine schriftliche Bestätigung erforderlich.
(5) Die Agentur ist berechtigt, diese AGB aus sachlichen Gründen zu ändern. Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als genehmigt.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) „Auftrag“ ist die Beauftragung der Agentur zur Erstellung eines individuell entwickelten Servicekonzepts.
(2) Das „Servicekonzept“ umfasst u. a.:
Branding, Konzeption, Beratung, Designentwicklung (online/offline), Printmedien, digitale Anwendungen, Illustration, Foto/Film, Postproduktion, 3D-Design usw.
(3) „Drittunternehmen“ sind u. a. Designer, Entwickler, 3D-Artists, Druckereien, Hersteller, Werbetechniker, Kuriere.
(4) „Entwürfe“ sind Varianten, Studien, Skizzen, Vorabversionen und finale Artwork-Stufen, die zur Konzeptentwicklung erforderlich sind.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Diese AGB gelten für alle Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen der Agentur.
(2) Das Vertragsverhältnis bildet ein einheitliches Leistungsgefüge. Die Agentur erbringt ihre Leistungen fortlaufend und sukzessive.
(3) Termin- oder Deadline-Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt wurden.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Angebote gelten 14 Tage ab Erstellungsdatum. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme sowie die Zahlung einer Anzahlung von 50 % zustande.
(2) Eine Auftragsbestätigung ist nicht zwingend erforderlich; auch die Annahme der Leistungen gilt als Vertragsabschluss.
(3) Wiederkehrende Leistungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.
(4) Mündliche Absprachen müssen schriftlich bestätigt werden.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden / Verzögerungen
(1) Nach Annahme des Angebots erstellt die Agentur das Servicekonzept. Dabei besteht künstlerische und konzeptionelle Freiheit.
(2) Der Kunde stellt alle notwendigen Unterlagen, Daten und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
(3) Bei fehlender Mitwirkung trotz Fristsetzung kann die Agentur
– Leistungen aussetzen,
– vom Vertrag zurücktreten oder
– Vergütung verlangen (mindestens 2/3 des vereinbarten Pauschalpreises).
(4) Nach acht Wochen ohne Mitwirkung kann eine erneute Einarbeitung berechnet werden.
(5) Verzögerungen durch den Kunden verlängern vereinbarte Termine.
§ 6 Änderung oder Beendigung von Aufträgen
(1) Kündigt oder verändert der Kunde ein Projekt einseitig, ist die bis dahin erbrachte Leistung zu vergüten.
Die Agentur kann darüber hinaus entstandene Schäden ersetzt verlangen.
(2) Nachträgliche Änderungswünsche werden separat berechnet.
(3) Kündigt der Kunde, schuldet er die vereinbarte Vergütung gemäß § 648 BGB abzüglich ersparter Aufwendungen.
§ 7 Vergütung / Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus Angebot/Vertrag.
Nicht vorhersehbare Zusatzleistungen werden nach Aufwand berechnet.
(2) Eine Preisliste kann Bestandteil der Vergütungsgrundlage sein.
(3) Bei Auftragserteilung sind 50 % Anzahlung fällig; der Rest nach Lieferung.
(4) Bei Zahlungsverzug kann die Agentur Leistungen aussetzen.
(5) Bild-, Lizenz- oder Rechtekosten sowie Nutzungsgebühren werden separat berechnet.
(6) Subjektive Unzufriedenheit berechtigt nicht zur Kürzung der Vergütung.
(7) Drittleistungen werden mit 13 % Handling-Fee berechnet.
§ 8 Urheberrecht / Nutzungsrechte / Working Files
(1) Alle Entwürfe sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Bezahlung.
(3) Veränderungen, Weiterentwicklungen oder Nachahmungen sind ohne schriftliche Zustimmung untersagt.
(4) Der Kunde garantiert, dass er alle Rechte an gelieferten Materialien besitzt und stellt die Agentur von Drittansprüchen frei.
(5) Die Agentur entwickelt Arbeiten eigenständig; eine rechtliche Prüfung erfolgt nicht.
(6) Die Agentur kann freie Nutzungsrechte einräumen; deren Umfang wird im Einzelfall geregelt.
(7) Die Agentur unterstützt den Kunden auf Wunsch bei Schutzrechtsanmeldungen.
(8) Eigentumsrechte bleiben bis vollständiger Bezahlung bei der Agentur.
(9) Einsatz von Software & KI-gestützten Tools
Die Agentur ist berechtigt, Software und KI-Tools wie Adobe Creative Cloud, Figma, OpenAI, Midjourney u. a. im Produktionsprozess einzusetzen.
(10) Keine Gewähr für Rechtefreiheit bei KI-Ausgaben
KI-Outputs können nicht exklusiv oder urheberrechtsfrei sein.
Der Kunde trägt die rechtliche Prüfungspflicht und stellt die Agentur frei, sofern kein Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(11) Kein Anspruch auf offene Dateien / Rohdaten
Open Files (z. B. .PSD, .AI, Figma-Quellen, Rohdaten, AI-Projektdateien) gehören nicht zum Lieferumfang.
Ausgabe nur gegen gesonderte Vereinbarung und Vergütung.
§ 9 Digitale Anwendungen (Websites, Plattformen, Tracking)
(1) Digitale Anwendungen umfassen Websites, Landingpages, Shops, Newsletter, Online-Formulare, Plattformen, Apps usw.
(2) Abweichungen vom Design aufgrund technischer Voraussetzungen sind möglich.
(3) Programmierung erfolgt durch die Agentur oder durch beauftragte Dritte.
(4) Die Agentur kann im Impressum als Ersteller genannt werden.
(5) Hosting erfolgt i. d. R. beim jeweiligen Anbieter (z. B. Hetzner, Framer).
Zugänge werden nicht automatisch herausgegeben.
(6) Keine Haftung für fehlerhafte Darstellung auf veralteten Systemen.
(7) Keine Haftung für externe Softwarefehler, Systemupdates oder API-Änderungen.
(8) Nutzung externer Infrastruktur
Die Agentur nutzt Systeme wie Hetzner, Framer, Google Workspace.
Für deren Funktion, Verfügbarkeit oder Leistungsumfang übernimmt sie keine Haftung.
(9) Datenverlust & Systemausfälle
Datenverlust oder Ausfälle aufgrund von Drittanbietern liegen nicht im Verantwortungsbereich der Agentur.
(10) Backups & Exporte
Backups sind Kundensache, sofern nicht vertraglich anders vereinbart.
(11) Interne Tools
Die Agentur nutzt Moco, Close CRM, ClickUp, Google Workspace etc. für interne Prozesse.
Diese Systeme sind kein Vertragsbestandteil und können nicht einklagbar gemacht werden.
(12) SEO und SEA sind nicht Bestandteil eines Website-Auftrags und müssen separat beauftragt werden.
§ 10 Auftragserfüllung / Abnahme
(1) Leistungen gelten als abgenommen, wenn innerhalb von 7 Tagen keine Beanstandung erfolgt.
(2) Gewährleistungsansprüche bestehen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften; Verjährung 12 Monate.
(3) Eigenmächtige Änderungen durch den Kunden schließen Gewährleistungsansprüche aus.
§ 11 Haftung
(1) Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Ansprüche verjähren nach 12 Monaten.
(3) Plattformbetreiber
Die Agentur haftet nicht für:
– Kontosperrungen, Werbeanzeigenablehnungen, Richtlinienänderungen
– Algorithmusänderungen (Meta, Google, TikTok etc.)
– Performanceverluste durch Plattformänderungen
(4) Tracking / Analytics / Messwertabweichungen (NEU 2025)
Die Agentur haftet nicht für unvollständige, blockierte oder fehlerhafte Trackingdaten (z. B. GA4, Tag Manager, Server-Side Tracking, Pixel).
§ 12 Vertraulichkeit
Gegenseitige Vertraulichkeit wird gewahrt; auch gegenüber Dritten ist Verschwiegenheit sicherzustellen.
§ 13 Datenschutz
(1) Die Agentur verarbeitet Daten gemäß DSGVO.
(2) Cloud-Verarbeitung
Die Agentur nutzt Cloud-Systeme (Google Workspace).
Sie haftet nicht für datenschutzrechtliche Verstöße Dritter, sofern Sorgfaltspflichten eingehalten wurden.
(3) Auftragsverarbeitung
Bei personenbezogener Datenverarbeitung wird ein AVV nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
Dieser hat Vorrang gegenüber den AGB.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen bedürfen der Schriftform.
(2) Gerichtsstand ist Bad Homburg v. d. Höhe.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die ungültige Klausel wird durch eine wirtschaftlich gleichwertige ersetzt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
kanded lab Werbeagentur | Version 2025
§ 1 Allgemeines
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen und Aufträge zwischen der
kanded lab Werbeagentur | Steven Heinsch, Louisenstraße 99, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe
(im Folgenden „Agentur“) und ihren Kunden („Kunde“).
Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Die jeweils gültigen AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte, ohne dass nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen werden muss.
(3) Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sie finden nur Anwendung, sofern die Agentur deren Geltung schriftlich zustimmt.
(4) Individuelle Absprachen haben Vorrang vor diesen AGB; hierfür ist eine schriftliche Bestätigung erforderlich.
(5) Die Agentur ist berechtigt, diese AGB aus sachlichen Gründen zu ändern. Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als genehmigt.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) „Auftrag“ ist die Beauftragung der Agentur zur Erstellung eines individuell entwickelten Servicekonzepts.
(2) Das „Servicekonzept“ umfasst u. a.:
Branding, Konzeption, Beratung, Designentwicklung (online/offline), Printmedien, digitale Anwendungen, Illustration, Foto/Film, Postproduktion, 3D-Design usw.
(3) „Drittunternehmen“ sind u. a. Designer, Entwickler, 3D-Artists, Druckereien, Hersteller, Werbetechniker, Kuriere.
(4) „Entwürfe“ sind Varianten, Studien, Skizzen, Vorabversionen und finale Artwork-Stufen, die zur Konzeptentwicklung erforderlich sind.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Diese AGB gelten für alle Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen der Agentur.
(2) Das Vertragsverhältnis bildet ein einheitliches Leistungsgefüge. Die Agentur erbringt ihre Leistungen fortlaufend und sukzessive.
(3) Termin- oder Deadline-Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt wurden.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Angebote gelten 14 Tage ab Erstellungsdatum. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme sowie die Zahlung einer Anzahlung von 50 % zustande.
(2) Eine Auftragsbestätigung ist nicht zwingend erforderlich; auch die Annahme der Leistungen gilt als Vertragsabschluss.
(3) Wiederkehrende Leistungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.
(4) Mündliche Absprachen müssen schriftlich bestätigt werden.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden / Verzögerungen
(1) Nach Annahme des Angebots erstellt die Agentur das Servicekonzept. Dabei besteht künstlerische und konzeptionelle Freiheit.
(2) Der Kunde stellt alle notwendigen Unterlagen, Daten und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
(3) Bei fehlender Mitwirkung trotz Fristsetzung kann die Agentur
– Leistungen aussetzen,
– vom Vertrag zurücktreten oder
– Vergütung verlangen (mindestens 2/3 des vereinbarten Pauschalpreises).
(4) Nach acht Wochen ohne Mitwirkung kann eine erneute Einarbeitung berechnet werden.
(5) Verzögerungen durch den Kunden verlängern vereinbarte Termine.
§ 6 Änderung oder Beendigung von Aufträgen
(1) Kündigt oder verändert der Kunde ein Projekt einseitig, ist die bis dahin erbrachte Leistung zu vergüten.
Die Agentur kann darüber hinaus entstandene Schäden ersetzt verlangen.
(2) Nachträgliche Änderungswünsche werden separat berechnet.
(3) Kündigt der Kunde, schuldet er die vereinbarte Vergütung gemäß § 648 BGB abzüglich ersparter Aufwendungen.
§ 7 Vergütung / Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus Angebot/Vertrag.
Nicht vorhersehbare Zusatzleistungen werden nach Aufwand berechnet.
(2) Eine Preisliste kann Bestandteil der Vergütungsgrundlage sein.
(3) Bei Auftragserteilung sind 50 % Anzahlung fällig; der Rest nach Lieferung.
(4) Bei Zahlungsverzug kann die Agentur Leistungen aussetzen.
(5) Bild-, Lizenz- oder Rechtekosten sowie Nutzungsgebühren werden separat berechnet.
(6) Subjektive Unzufriedenheit berechtigt nicht zur Kürzung der Vergütung.
(7) Drittleistungen werden mit 13 % Handling-Fee berechnet.
§ 8 Urheberrecht / Nutzungsrechte / Working Files
(1) Alle Entwürfe sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Bezahlung.
(3) Veränderungen, Weiterentwicklungen oder Nachahmungen sind ohne schriftliche Zustimmung untersagt.
(4) Der Kunde garantiert, dass er alle Rechte an gelieferten Materialien besitzt und stellt die Agentur von Drittansprüchen frei.
(5) Die Agentur entwickelt Arbeiten eigenständig; eine rechtliche Prüfung erfolgt nicht.
(6) Die Agentur kann freie Nutzungsrechte einräumen; deren Umfang wird im Einzelfall geregelt.
(7) Die Agentur unterstützt den Kunden auf Wunsch bei Schutzrechtsanmeldungen.
(8) Eigentumsrechte bleiben bis vollständiger Bezahlung bei der Agentur.
(9) Einsatz von Software & KI-gestützten Tools
Die Agentur ist berechtigt, Software und KI-Tools wie Adobe Creative Cloud, Figma, OpenAI, Midjourney u. a. im Produktionsprozess einzusetzen.
(10) Keine Gewähr für Rechtefreiheit bei KI-Ausgaben
KI-Outputs können nicht exklusiv oder urheberrechtsfrei sein.
Der Kunde trägt die rechtliche Prüfungspflicht und stellt die Agentur frei, sofern kein Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(11) Kein Anspruch auf offene Dateien / Rohdaten
Open Files (z. B. .PSD, .AI, Figma-Quellen, Rohdaten, AI-Projektdateien) gehören nicht zum Lieferumfang.
Ausgabe nur gegen gesonderte Vereinbarung und Vergütung.
§ 9 Digitale Anwendungen (Websites, Plattformen, Tracking)
(1) Digitale Anwendungen umfassen Websites, Landingpages, Shops, Newsletter, Online-Formulare, Plattformen, Apps usw.
(2) Abweichungen vom Design aufgrund technischer Voraussetzungen sind möglich.
(3) Programmierung erfolgt durch die Agentur oder durch beauftragte Dritte.
(4) Die Agentur kann im Impressum als Ersteller genannt werden.
(5) Hosting erfolgt i. d. R. beim jeweiligen Anbieter (z. B. Hetzner, Framer).
Zugänge werden nicht automatisch herausgegeben.
(6) Keine Haftung für fehlerhafte Darstellung auf veralteten Systemen.
(7) Keine Haftung für externe Softwarefehler, Systemupdates oder API-Änderungen.
(8) Nutzung externer Infrastruktur
Die Agentur nutzt Systeme wie Hetzner, Framer, Google Workspace.
Für deren Funktion, Verfügbarkeit oder Leistungsumfang übernimmt sie keine Haftung.
(9) Datenverlust & Systemausfälle
Datenverlust oder Ausfälle aufgrund von Drittanbietern liegen nicht im Verantwortungsbereich der Agentur.
(10) Backups & Exporte
Backups sind Kundensache, sofern nicht vertraglich anders vereinbart.
(11) Interne Tools
Die Agentur nutzt Moco, Close CRM, ClickUp, Google Workspace etc. für interne Prozesse.
Diese Systeme sind kein Vertragsbestandteil und können nicht einklagbar gemacht werden.
(12) SEO und SEA sind nicht Bestandteil eines Website-Auftrags und müssen separat beauftragt werden.
§ 10 Auftragserfüllung / Abnahme
(1) Leistungen gelten als abgenommen, wenn innerhalb von 7 Tagen keine Beanstandung erfolgt.
(2) Gewährleistungsansprüche bestehen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften; Verjährung 12 Monate.
(3) Eigenmächtige Änderungen durch den Kunden schließen Gewährleistungsansprüche aus.
§ 11 Haftung
(1) Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Ansprüche verjähren nach 12 Monaten.
(3) Plattformbetreiber
Die Agentur haftet nicht für:
– Kontosperrungen, Werbeanzeigenablehnungen, Richtlinienänderungen
– Algorithmusänderungen (Meta, Google, TikTok etc.)
– Performanceverluste durch Plattformänderungen
(4) Tracking / Analytics / Messwertabweichungen (NEU 2025)
Die Agentur haftet nicht für unvollständige, blockierte oder fehlerhafte Trackingdaten (z. B. GA4, Tag Manager, Server-Side Tracking, Pixel).
§ 12 Vertraulichkeit
Gegenseitige Vertraulichkeit wird gewahrt; auch gegenüber Dritten ist Verschwiegenheit sicherzustellen.
§ 13 Datenschutz
(1) Die Agentur verarbeitet Daten gemäß DSGVO.
(2) Cloud-Verarbeitung
Die Agentur nutzt Cloud-Systeme (Google Workspace).
Sie haftet nicht für datenschutzrechtliche Verstöße Dritter, sofern Sorgfaltspflichten eingehalten wurden.
(3) Auftragsverarbeitung
Bei personenbezogener Datenverarbeitung wird ein AVV nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
Dieser hat Vorrang gegenüber den AGB.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen bedürfen der Schriftform.
(2) Gerichtsstand ist Bad Homburg v. d. Höhe.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die ungültige Klausel wird durch eine wirtschaftlich gleichwertige ersetzt.